TfP keine Krankheit.
Es ist eine riesige Chance sich zu entwickeln, zu zeigen was man kann,
neues auszuprobieren und Menschen kennenzulernen.

Probiert es einfach mal aus.


Ihr könnt euch auf meiner Facebook Seite als TFP-Model bewerben.

 

ALLGEMEIN

TfP steht in der Fotografie für die Vereinbarung zwischen dem Model (welches Zeit, Outfits und Styling investiert) und dem Fotografen (welcher ebenfalls seine Zeit, das Material und die Bildbearbeitung investiert) für das geplante Fotoshooting auf das übliche Honorar zu verzichten. Eine Voraussetzung ist demnach, dass beide Seiten Spaß an der Fotografie haben, an guten Ergebnissen interessiert sind und keine finanziellen Interessen im Vordergrund stehen. (Ausgenommen sind hier Abzüge. Diese werden nach Absprache mit 20 Euro bei ca. 6 Bilder berechnet) TFP-Shootings werden sowohl auf Amateurebene als auch auf professioneller Ebene durchgeführt.

DAS ZIEL

Das Shooting dient primär der Erstellung von Fotos für das eigene Portfolio. Sowohl Model als auch Fotograf berechtigen sich gegenseitig die Ergebnisse zu privaten Zwecken verwenden zu dürfen (einfaches Nutzungsrecht). Zusätzlich bietet es dem Fotografen und dem Model bei Bedarf die Möglichkeit neue Ideen auszuprobieren, diese ggf. erstmalig umzusetzen und sich weiter zu entwickeln. Teilweise sogar auf sehr experimenteller Ebene, wobei so etwas im Vorfeld geklärt sein sollte.

RECHTE DES MODELS

Recht am eigenen Bild
Das Model darf die Fotos an Freunde, Bekannte oder den Lebenspartner verschenken bzw. für sich selbst unbegrenzt Abzüge erstellen. Gleichzeitig ist das Model berechtigt die Fotos z.B. für die Erweiterung und Aktualisierung ihrer Sedcard und der eigenen Homepage oder auch für eine Präsentationsmappe etc. zu verwenden.

RECHTE DES FOTOGRAFEN

Urheberrecht
Der Fotograf erhält ebenfalls das Recht die Ergebnisse zur Eigenwerbung auf seiner Homepage, in eigenen Ausstellungen oder Arbeitsmappen etc. zu verwenden.

TFP-VERTRAG

TfP-Shootings finden grundsätzlich auf Basis eines entsprechenden TfP-Vertrags statt, in dem die Rechte und Pflichten von Model und Fotograf vor dem Shooting vereinbart werden. Auch bei einem TFP-Shooting bleibt der Grundsatz erhalten, dass sowohl Model als auch Fotograf Posen, Stellungen und Aufnahmebereiche vorschlagen, aber auch ablehnen / verweigern können.

WAS IST NICHT ERLAUBT / VERBOTEN?

Der Verkauf der Bilder oder jegliche kommerzielle Verwendung ist nicht gestattet und bedarf ggf. einer gesonderten Vereinbarung zwischen Model und Fotograf (z.B. Art der Verwendung, Gewinnverteilung, etc.). Auch die Weitergabe der Ergebnisse an Drittanbieter (z.B. Bild- und Model-Agenturen, etc.) ist ohne Einverständnis beider Parteien nicht gestattet, selbst wenn sie ohne finanziellen Gegenwert übergeben werden. Ausdrücklich sei hier erwähnt dass die Fotos eines TfP-Shootings auch nicht auf pornografischen oder anstössigen Webseiten veröffentlicht werden dürfen. Jede seriöse Modelagentur bezahlt einen Fotografen - wenn diese Fotos von einem Model haben möchte - und verdient ja dann mit diesem Model Geld. Somit würden die Fotos - bei einer unentgeldlichen Weitergabe an eine Model-Agentur - einer kommerziellen Nutzung unterliegen. Bei Vertragsbruch drohen Schadenersatzansprüche und/oder ein Gerichtsverfahren. In den meisten Fällen wird auch eine Namensnennung des Models und/oder Fotografen schriftlich vereinbart.

VOR DEM SHOOTING

Besprich mit dem Fotografen ALLES, was wichtig ist: Wo findet das Shooting statt? Wie lange? Was werdet ihr shooten? Was sollst du mitbringen? Aufnahmebereiche? Wen bringt ihr mit (Begleitpersonen)? Wenn du Bilder in einem ganz bestimmten, aufwändigen Stil bearbeitet willst, eingesetzte Hintergründe oder so, sprich den Fotografen vor dem Shooting drauf an! Sag klar an, was für dich nicht geht (Posen, Outfits…). Wissen Fotograf & Visa, wie du aktuell aussiehst? Solltest du an deinem Aussehen radikal etwas geändert haben, Frisur, Tattoos, Gewicht – informiere! Auch wenn es dir unwichtig erscheint

AM SHOOTING

Lerne den Fotografen erstmal kennen. Er weiss, dass ihr euch noch fremd seid – ihm geht es genau so. Besprecht noch einmal in Ruhe alles, was ihr heute gemeinsam erarbeiten wollt. Zu Anfang wird der Fotograf einige Testbilder machen, erschrecke dich nicht. Sei ganz locker, der Fotograf wird keine Bilder von dir benutzen, die du total schrecklich findest.
SPRICH!
Musst du auf die Toilette, eine rauchen, ist dir kalt, brauchst du ne Pause? Gibt der Fotograf missverständliche Anweisungen, möchtest du lieber frei posieren? Gibt er zu viele oder zu wenige Anweisungen? Sag es! Der Fotograf ist auf seine künstlerische Arbeit konzentriert und bemerkt dein Unbehagen vielleicht nicht. Lass das Handy aus! Benutze es in den Pausen. Hast du Begleitpersonen dabei? Ignoriere sie! Du bist nicht da, um diese zu unterhalten. Dafür sind Pausen da.

KLEIDUNG

Wichtig hierbei immer: Man muß sich wohlfühlen in seiner Haut. Gerne etwas eleganter, nicht zu viel verschiedene Farben. Was eher weniger gut wirkt sind T-Shirts mit bunten Aufdrucken oder Bildern, auffälliger bunter Kragen. Schön wäre es, wenn einige farblich unterschiedliche Kleidungsstücke zum Wechseln mitgebracht werden, das macht die Bilderserien deutlich lebendiger und gibt einen unterschiedlichen Ausdruck. Manchmal reicht dazu schon eine Jeansjacke, ein zusätzliches Top, eine schöne Jacke o.ä. aus.

WIE LANGE DAUERT SO EIN SHOOTING?

Ein Foto-Shooting dauert in der Regel ca. 1 1/2-3 Stunden. Wenn Du gut bist und genügend Ideen vorhanden sind, kann es aber auch länger dauern. Du solltest auf jeden Fall ausreichend Zeit mitbringen, da wir auf keinen Fall unter Zeitdruck arbeiten wollen!

FOTOSHOOTING - U 18

Wenn ihr ein Fotoshooting vereinbaren wollt und zum Zeitpunkt der Aufnahmen noch keine 18 Jahre alt seid, benötigt ihr auf jeden Fall eine schriftliche Einverständniserklärung eurer Eltern bzw. einer erziehungsberechtigten Person.

FOTOSHOOTING - U 16

Wenn ihr ein Fotoshooting vereinbaren wollt und zum Zeitpunkt der Aufnahmen noch unter 16 Jahren alt seid, muss beim Fotoshooting mindestens ein Elternteil bzw. eine erziehungsberechtigte Person anwesend sein, eine schriftliche Einverständniserklärung muss ebenfalls vorliegen. Einen sogenannten „Erziehungsauftrag“ wie er gelegentlich im Netz zu finden ist, kann ich leider nicht akzeptieren.

FRAGEN ?

Wenn du noch weitere Fragen haben solltest, kannst du hier das Kontaktaktformular verwenden.